Ein Verfahrensbeistand wird in familiengerichtlichen Verfahren bestellt, um die Interessen eines Kindes zu vertreten, wenn diese von den Eltern nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Dies ist regelmäßig in gerichtlichen Verfahren der Fall, in denen es um Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts oder ähnliches geht.
1) Hauptaufgaben des Verfahrensbeistandes
- Vertretung der Interessen des Kindes: Der Verfahrensbeistand setzt sich dafür ein, dass die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes im Verfahren berücksichtigt werden.
- Maßgabe der Orientierung am Kindeswohl: Er prüft, welche Entscheidung für das Kind am besten ist und vertritt diese im Verfahren.
- Kommunikation mit dem Kind: Der Verfahrensbeistand führt Gespräche mit dem Kind, um seine Sichtweise zu verstehen und seine Interessen zu ermitteln.
- Zusammenarbeit mit den Eltern: Der Verfahrensbeistand kann Gespräche mit den Eltern führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Zusammenarbeit mit dem Gericht: Der Verfahrensbeistand informiert das Gericht über seine Erkenntnisse und schlägt geeignete Maßnahmen vor.
2) Wann wird ein Verfahrensbeistand bestellt? (Beispiele)
- Bei Einschränkung der elterlichen Sorge: Wenn die elterliche Sorge eingeschränkt oder entzogen werden soll.
- Umgangskontakte: Wenn es darum geht, die Umgangskontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil zu regeln.
- Unterbringung in einer Pflegefamilie: Wenn eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie erwogen wird.
3) Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistandes
Der Verfahrensbeistand hat im Verfahren die gleichen Rechte wie die Eltern. Er kann beispielsweise Anträge stellen, Beweisanträge stellen oder Rechtsmittel einlegen. Gleichzeitig ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf nur im Interesse des Kindes handeln.
Wichtig: Der Verfahrensbeistand ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Er handelt ausschließlich zum Wohle des Kindes. Er ist also der „Rechtsanwalt des Kindes“ und damit parteiisch.
von Tom Martini