Verein Humane Trennung und Scheidung e. V. - VHTS -
Verein Humane Trennung und Scheidung e. V.                                                                - VHTS -

Weitere Informationen aus unserer Verbandsarbeit

Langzeitehen werden in Zukunft besser geschützt

 

Am 1. März 2013 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Seitdem können bedürftige Ehegatten nach der Scheidung einer sog. Altehe hoffen, besser geschützt zu werden. Die Zahlen belegen: Statistisch gesehen zerbricht in Deutschland jede zweite Ehe - und das betrifft auch langjährige Ehen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilt der Lebensform allein erziehender Eltern eine klare Absage.

 

Der Verein für Humane Trennung und Scheidung e.V. erklärt den Begriff „allein erziehend“ zum Unwort im Familienrecht.

 

Mütter und Väter, die ihre Kinder bisher unter Ausschluss des anderen Elternteils betreut haben, während dieser nur den Unterhalt zahlen musste, werden durch zwei Entscheidungen des BGH aus dem Jahre 2011 verstärkt in die Pflicht genommen, arbeiten zu gehen. Sie müssen sogar die Betreuung der Kinder durch den anderen Elternteil annehmen, wenn sie dadurch ihre Erwerbstätigkeit ausweiten können (BGH Beschluss vom 1.6. 2011 Aktenzeichen XII ZR 45/09 und vom 15.6.2011, Aktenzeichen XII ZR 94/09.

 

Dass der bisher zahlende Elternteil, meistens der Vater, verstärkt in die Betreuung des Kindes mit einbezogen werden muss, war damals geradezu revolutionär. Nunmehr ist er geradezu aufgerufen, die Mutter bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen und ihr die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

 

Das Urteil unterstützt den Trend zur stärkeren Einbindung der Väter in die Erziehung der Kinder. Im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Rechtslage kritisiert, wonach nicht verheiratete Väter ohne Zustimmung der Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen waren. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht am 21.7.2010 die entsprechenden Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

 

Der Verein Humane Trennung und Scheidung begrüßt diese Rechtsentwicklung. Sie war längst überfällig. Vor mehr als 20 Jahren ergaben wissenschaftliche Studien bereits, dass bei Kindern von allein erziehenden Eltern teils erhebliche Entwicklungsdefizite festgestellt wurden, unter denen sie ihr ganzes Leben leiden. Von Gerichten und gesellschaftlichen Institutionen wurde dieser Befund jahrzehntelang ignoriert. Mittlerweile wird jedoch dem Wandel in der Gesellschaft verstärkt Rechnung getragen, wonach immer mehr Väter an der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beteiligt sein möchten. Dies zeigt sich etwa an dem bemerkenswerten Anstieg der Familien, die in den letzten Jahren nach der Trennung das sog. Wechselmodell praktizieren.

 

Umgangsrecht trotz ungünstiger Wohnverhältnisse


Ein fehlendes Kinderbett, beengte Wohnverhältnisse oder kalter Zigarettenrauch
sind kein Grund, dem berechtigten Elternteil den Umgang mit seinem Kind zu versagen.
So die Entscheidung des Kammergerichts (Oberlandesgericht Berlin).
Eine Mutter wollte den Umgang ihres Kindes mit dem Vater verhindern und begründete das mit einer potenziellen Gesundheitsgefährdung. Das Gericht verwies jedoch auf den hohen verfassungsrechtlich geschützten Rang des Umgangsrechts und auf die Bedeutung von Übernachtungen zur Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehungen zum anderen Elternteil.
Daher seien selbst ungünstige Wohnverhältnisse hinzunehmen. So könne z.B. kaltem Zigarettenrauch durch kräftiges Lüften begegnet werden, betonte das Gericht.
Im vorliegenden Fall war dem Vater sogar auferlegt worden, für die Zeit, in
der er mit seinem Kind zusammen ist, das Rauchen in geschlossenen Räumen zu unterlassen.
Kammergericht, Az.: 17 UF 225/10

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