Verein Humane Trennung und Scheidung e. V. - VHTS -
Verein Humane Trennung und Scheidung e. V.                                                                - VHTS -

VHTS Berlin Brandenburg arbeitet mit folgenden Rechtsanwältinen und Rechtsanwälten zusammen

Britta Schneider
Rechtsanwältin

 

Büsingstraße 19

12161 Berlin

 

Tel.: 030 / 53 01 63 22

 

www.krafft-und-schneider.de

info@krafft-und-schneider.de

Heinz-Udo Amstädter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht


Prinzregentenstraße 2
10717 Berlin

 

Tel.: 030 / 218 62 61

 

www.amstaedter.de

Anwalt@Amstaedter.de

Tom Martini

Rechtsanwalt und Mediator

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Emser Straße 9

10719 Berlin

 

Tel.: 030 / 412 13 97

 

kontakt@ra-martini.de

https://www.fachanwalt-familienrecht-wilmersdorf.de

Norbert Maes

Rechtsanwalt und Mediator

Fachanwalt für Familienrecht

 

Klaus-Groth-Straße 7
14050 Berlin

 

Tel.: 030 / 302 20 26

 

https://scheidungsanwaelte.berlin

norbert.maes@scheidungsanwaelte.berlin

 

Im Gutshaus Lichterfelde berät Sie außerdem auch:

Miguel Tetzeli von Rosador

Rechtsanwalt und Mediator

Fachanwalt für Familienrecht

 

Hindenburgdamm 94

12203 Berlin

 

Tel. 030-7110581

 

mail@rosador.de

https://www.rosador.de

Die anwaltliche Vertretung durch die Rechtsanwälte des VHTS

Der VHTS arbeitet mit Anwälten zusammen, die allesamt ein Ziel bei ihrer Tätigkeit verfolgen: Im wohlverstandenen Interesse des Mandanten soll langfristig seine Familie möglichst wenig Schaden niehmen. Dazu gehören insbesondere seine Beziehung zu den Kindern, aber auch das Verhältnis zu anderen Angehörigen und dem anderen Ehegatten fällt darunter. Aufgabe des Anwaltes ist es, die fortdauernden familiären Verflechtungen nach einer Trennung und Scheidung neu ordnen zu helfen. Mit der Trennung bzw. der Scheidung darf die Familie nicht am Ende sein. Im Interesse des Mandanten ist besonders das Wohl der Kinder zu berücksichtigen.

 

Dies hat gewichtige Auswirkungen auf die anwaltliche Vertretung. Neben einem moderaten Stil sollte es zu keinen Beleidigungen, Kränkungen und Herabsetzungen der anderen Seite kommen.

 

Es ist Aufgabe des Anwaltes, bei der Materialsammlung und der Aufbereitung der Interessenlage des Mandanten eine Filterfunktion einzunehmen. Dazu zählt eine fundierte Beratung mit dem Ziel, die Erwartungen und Vorstellungen des Mandanten auf ein realistisches Maß einzustimmen ebenso wie ihm immer wieder verdeutlich zu machen, dass einvernehmliche Regelungen befriedigender sein können als langwierige Rechtsstreitigkeiten.

 

Insbesondere bei einer Auseinandersetzung um die elterliche Sorge oder beim Streit um den Umgang soll die Einschaltung des Rechtsanwaltes nicht zu einer Verschärfung des Konfliktes führen. Alle Beteiligten, der eigene sowie der Mandat auf der anderen Seite und dessen Anwalt, tun gut dran, in jedem Verfahrensstadium auf eine am Kindeswohl orientierten Elternvereinbarung hinwirken bzw dafür gewonnen zu werden.

 

Es ist deshalb wichtig, dass sich der Anwalt seiner Filterfunktion immer bewusst ist und sie konsequent ausübt. Ein nicht geschriebener Schriftsatz kann in geeigneten Fällen durchaus hilfreicher sein als umfangreicher Sachvortrag bei Gericht, wenn sich dadurch zum Schaden des Kindes das Verhältnis der beteiligten Eltern noch weiter verschlechtert. Für einen möglichst umfangreichen Umgang mit dem Kind, oder wenn man gar das Wechselmodell anstrebt, ist es wichtg, dass die Eltern miteinander kommunizieren und kooperieren können.  

Druckversion | Sitemap
© VHTS BB e.V

Wir sind für Sie da!

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dajana Oguz

mail@vhts.de

Telefon: 030 382 70 52

 

Fax: 030 381 50 22

 

Geschäftsstelle:

Klaus-Groth-Straße 7

14050 Berlin

Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Veranstaltungen des VHTS e.V. finden Sie hier.

Aktuelle Nachricht