Gisela Lindemann-Hinz
Rechtsanwältin und Mediatorin
Klaus-Groth-Straße 7
14050 Berlin
Tel.: 030 / 302 20 26
Britta Schneider
Rechtsanwältin
Büsingstraße 19
12161 Berlin
Tel.: 030 / 53 01 63 22
Heinz-Udo Amstädter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Prinzregentenstraße 2
10717 Berlin
Tel.: 030 / 218 62 61
Tom Martini
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Emser Straße 9
10719 Berlin
Tel.: 030 / 412 13 97
Norbert Maes
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Klaus-Groth-Straße 7
14050 Berlin
Tel.: 030 / 302 20 26
https://scheidungsanwaelte.berlin
norbert.maes@scheidungsanwaelte.berlin
Miguel Tetzeli von Rosador
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Hindenburgdamm 94
12203 Berlin
Tel. 030-7110581
Der VHTS arbeitet mit Anwälten zusammen, die allesamt ein Ziel bei ihrer Tätigkeit verfolgen: Im wohlverstandenen Interesse des Mandanten soll langfristig seine Familie möglichst wenig Schaden niehmen. Dazu gehören insbesondere seine Beziehung zu den Kindern, aber auch das Verhältnis zu anderen Angehörigen und dem anderen Ehegatten fällt darunter. Aufgabe des Anwaltes ist es, die fortdauernden familiären Verflechtungen nach einer Trennung und Scheidung neu ordnen zu helfen. Mit der Trennung bzw. der Scheidung darf die Familie nicht am Ende sein. Im Interesse des Mandanten ist besonders das Wohl der Kinder zu berücksichtigen.
Dies hat gewichtige Auswirkungen auf die anwaltliche Vertretung. Neben einem moderaten Stil sollte es zu keinen Beleidigungen, Kränkungen und Herabsetzungen der anderen Seite kommen.
Es ist Aufgabe des Anwaltes, bei der Materialsammlung und der Aufbereitung der Interessenlage des Mandanten eine Filterfunktion einzunehmen. Dazu zählt eine fundierte Beratung mit dem Ziel, die Erwartungen und Vorstellungen des Mandanten auf ein realistisches Maß einzustimmen ebenso wie ihm immer wieder verdeutlich zu machen, dass einvernehmliche Regelungen befriedigender sein können als langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Insbesondere bei einer Auseinandersetzung um die elterliche Sorge oder beim Streit um den Umgang soll die Einschaltung des Rechtsanwaltes nicht zu einer Verschärfung des Konfliktes führen. Alle Beteiligten, der eigene sowie der Mandat auf der anderen Seite und dessen Anwalt, tun gut dran, in jedem Verfahrensstadium auf eine am Kindeswohl orientierten Elternvereinbarung hinwirken bzw dafür gewonnen zu werden.
Es ist deshalb wichtig, dass sich der Anwalt seiner Filterfunktion immer bewusst ist und sie konsequent ausübt. Ein nicht geschriebener Schriftsatz kann in geeigneten Fällen durchaus hilfreicher sein als umfangreicher Sachvortrag bei Gericht, wenn sich dadurch zum Schaden des Kindes das Verhältnis der beteiligten Eltern noch weiter verschlechtert. Für einen möglichst umfangreichen Umgang mit dem Kind, oder wenn man gar das Wechselmodell anstrebt, ist es wichtg, dass die Eltern miteinander kommunizieren und kooperieren können.